Blower-Door-Test

Die Wärmeschutzverordnung ´95 (WSVO ´95) sowie die DIN EN 13829 und DIN 4108 bilden die rechtliche Handhabe dafür, daß die Einhaltung der bereits seit 1981 in DIN 4108 gemäß dem Stand der Technik geforderten Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muß (siehe WSVO ´95 §4 Abs. 4). Dies hat zur Folge, daß der Ausführende beim Nachweis mangelnder Dichtheit zur Rechenschaft gezogen werden kann; egal ob ein Grenzwert für die Luftwechselrate vertraglich vereinbart wurde oder nicht.
Die rechtzeitige Luftdichtheitsprüfung erspart den kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit. Darüber hinaus verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Gebäuden mit technischer Lüftungsanlage einen Luftdichtheisnachweis (BLOWER-DOOR-Test).
Neben der gesetzlichen Anforderung luftdicht zu bauen gibt es auch eine Reihe weiterer Gründe die für eine Luftdichte Bauweise sprechen:
- Erhaltung des Dämmwertes der Wärmedämmung
- Vermeiden von unangenehmer Zugluft – nicht nur an windigen Tagen
- Sicherstellung der Behaglichkeit ohne Kaltluftseen im Erdgeschoß und so keine kalten Füße
- Vermeidung des Feuchteeintrags in die Konstruktion und damit Vorbeugung von Fäulnis und Schimmelbildung
- Sicherstellung schadstoffarmer Raumluft
- Verbesserung des Schallschutzes durch Ausschaltung des Luftschalls
- Erhöhung der Effektivität von Abluftanlagen; ob mit oder ohne Wärmerückgewinnung
- Verringerung der Gefahr der Brandübertragung und Verhinderung von Rauchgaseintrag
Den BLOWER DOOR-Test führen wir nach der Europäische Norm EN 13829:2000 Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, welche den Status einer Deutschen Norm hat, durch.
Nach der EN DIN 13829 stehen zwei Messverfahren zu Verfügung: zum einen das „Verfahren A”, hier soll die Gebäudehülle dem späterem Nutzungszustand entsprechen, und zum anderen das „Verfahren B”, in diesem Verfahren können zur Qualitätsüberprüfung eine Vielzahl von Öffnungen abgeklebt werden, die hieraus gewonnenen Ergebnisse dürfen jedoch nicht zur Erfüllung einer Rechtsnorm verwendet werden.
Zur Auffindung von Fremdlufteintrag in die Gebäudehülle sowie zur Dokumentation der Leckagen verfügen wir über ein umfangreiches Equipment. So kann beispielsweise mit einem Nebelgenerator der Luftaustritt an der Gebäudehülle sichtbar gemacht werden. Des weiteren können wir mit der Infrarot- Thermographie Dämmungsfehler an der Gebäudehülle aufspüren.
Als eine der ersten Anwender der BLOWER DOOR Messungen des Münsterlandes, des Rheinlandes sowie des Ruhrgebietes schauen auf eine ca. 10jährige Erfahrung zurück, unser Qualitätsstandard im Bereich der Luftdichtheitsprüfungen wird durch unsere Personalzertifizierung sicher gestellt.

