Energieeffizienzberatung
Energieeffizienzberatung für KMU
Die steigenden Energiekosten treffen im zunehmenden Maße die Klein -u. Mittelständige Unternehmen (KMU).
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wo sich die großen Energiefresser verbergen?
Wo sind Einsparungen möglich? Eventuell im Bereich der Technik der Gebäudehülle oder verbraucht Ihr Produktionsprozess unnötig viel Energie?
Wir decken Ihre Energieeinsparpotenziale auf und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Unsere Leistungen:
- Erfassung, Darstellung und Bewertung des Energieverbrauches
- Herausarbeitung der Einsparpotenziale
- Vorschläge für Effizienzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
- Beratung bei erneuerbaren Energien
- Beratung zur Beleuchtung und der Büroinfrastruktur
- Einführung eines betrieblichen Energiemanagement
Nutzen Sie die KfW-Sonderfonds zur Energieeffizienz, gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Verlieren Sie keine Zeit und fangen Sie mit einer Energieberatung an.
Was kostet die Energieberatung?
| Rechenbeispiel: | Initialberatung | Detailberatung | ||||
| Berater-Tage max. | 1.600€ | 10 Berater- Tage max, | 8.000€ | |||
| KfW- Zuschuss (80%) | 1.280€ | KfW- Zuschuss (60%) | 4.800€ | |||
| Eigenanteil | 320€ | Eigenanteil | 3.200€ |
Wie läuft ein durch die KfW-Bank geförderte Energieeffizienzbeartung ab?
(Auszug aus dem KfW- Merkblatt Energieeffizienzberatung)
Grundsätzliches
Gefördert werden können nur Beratungen an Standorten in Deutschland. Die Antrag stellenden
Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Nicht antragsberechtigt sind Stiftungen sowie Institutionen und Vereine, die überwiegend gemeinnützig tätig sind und dies steuerrechtlich anerkannt ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung zur Energieeinsparung in KMU.
Initialberatung
Im Rahmen der Initialberatung müssen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert:
- Beschreibung der Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch,
- Beschreibung bestehender energetischer Mängel,
- Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen,
- Hinweise auf Fördermöglichkeiten.
Detailberatung
Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchgeführt. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. Im zu erstellenden schriftlichen Abschlussbericht müssen Aussagen zu folgenden Beratungsergebnissen enthalten sein:
- Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs,
- Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung der Energiebedarfsberechnungen
- gemäß aktuellem Stand der Technik,
- Feststellung von Schwachstellen,
- Prioritäten zur effizienten Energieanwendung,
- konkrete Nennung von Einsparpotenzialen,
- Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen
- Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien,
- wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen,
- konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der Empfohlenen Maßnahmen,
- Hinweis auf Fördermöglichkeiten.
Wann ist eine Initial- oder Detailberatung förderfähig?
Eine Initial- oder Detailberatung ist nur dann förderfähig, wenn sie ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthält. Eine Initialberatung kann nicht mehr nach Inanspruchnahme der Detailberatung beantragt werden. Eine Detailberatung kann auch ohne vorherige Inanspruchnahme der Initialberatung beantragt werden, sofern die Pflichtangaben zur energetischen Ausgangssituation im Unternehmen auf dem Antrag ausgefüllt worden sind. Als Antrag annehmende Stelle fungieren von der KfW akkreditierte Regionalpartner vor Ort. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner ist einsehbar unter www.energieeffizienz-beratung.de. Die Förderung einer Initial- oder Detailberatung setzt eine Zusage der KfW voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wie läuft die Energieeffizienzberatung ab?
- Sowohl für die Initialberatung als auch die Detailberatung gilt, dass im Vorfeld zur Beantragung eines Beratungszuschusses das persönliche Gespräch zur Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen zwischen Regionalpartner und Antrag stellendem Unternehmen mindestens in Form eines Telefonats durchzuführen ist. Somit kann auch ein telefonisch erfolgendes Erst- bzw. Orientierungsgespräch mit der Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen verbunden werden.
- Das Antrag stellende Unternehmen erfasst die Antragsdaten über die KfW-Antragsplattform online. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF- Antragsformular übertragen. Das Antrag stellende Unternehmen reicht anschließend das ausgedruckte Antragsformular inklusive Anlagen, ergänzt durch die rechtsverbindliche Unterschrift eines Vertretungsberechtigten des Antrag stellenden Unternehmens, beim Regionalpartner ein. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, leitet der Regionalpartner den Antrag inklusive Anlagen bzw. die Antragsdaten verbunden mit einer Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars an die KfW weiter.
- Erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW darf der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Energieeffizienzberatung begonnen werden. Mit Zusage durch die KfW erhält der Unternehmer Hinweise zum Beratungsvertrag.
- Nach Zugang der Zusage obliegt dem Antrag stellendem Unternehmen die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse. Der ausgewählte Berater muss zuverlässig sowie in der KfW- Beraterbörse gelistet und für die Energieeffizienzberatung zugelassen sein.
- Der Unternehmer schließt mit dem ausgewählten Berater einen Beratungsvertrag ab.
- Eine Bezuschussung setzt voraus, dass im Falle einer Detailberatung der Beratungsvertrag dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum) vorliegt, im Falle einer Initialberatung mit Einreichung der Abrechnungsunterlagen. Der Beratungsvertrag im Rahmen der Detailberatung wird über den Regionalpartner an die KfW eingereicht und dort im Hinblick auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Unternehmer erhält eine schriftliche Information zum Prüfergebnis.
- Inhalt und Ergebnis der Initial- und der Detailberatung sind in einem schriftlichen Abschlussbericht wiederzugeben. Der jeweilige Abschlussbericht ist dem Unternehmen auszuhändigen und die Ergebnisse im Falle einer Detailberatung der Geschäftsleitung zu präsentieren.
- Nach Beendigung der Energieeffizienzberatung reicht das Unternehmen die Gesamtrechnung des Beraters, eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für die geleistete Zahlung des Beraterhonorars bzw. des Eigenanteils im Falle einer Abtretung sowie den Abschlussbericht bis spätestens zum Ablauf des Beratungszeitraums beim Regionalpartner ein.
- Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses an das Antrag stellende Unternehmen.

