Energiesparberatung vor Ort
Energieeinsparung – Werterhaltung – Klimaschutz
Machen auch Sie es wie viele andere Eigenheimbesitzer, Bauherren, Klein-u. Mittelständige Unternehmen. Investieren Sie in Ihre Immobilie und nicht in einen überdimensionierten Luxus-Tempel eines Scheichs oder Ölmultis.
Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie
Eine wichtige Hilfe für alle Hauseigentümer sowie Klein-u. Mittelständige Unternehmen (KMU), die in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Anlagentechnik und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren wollen, ist die Energie-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (BAFA-Vor-Ort-Beratung) oder die Energie-Effizienz-Beratung für KMU.
Der Staat unterstützt mit einer Vielzahl an Zuschüssen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, Beratungshilfen, Baubegleitungen uvm.
Welches Gebäude Förderungsvoraussetzungen erfüllt und wie hoch der staatliche Beratungskostenzuschuss ist, erfahren Sie bei uns.
Gerne senden wir Ihnen kostenlos die ausführlichen Infos zur Vor-Ort-Beratung Energie-Effizienz-Beratung für KMU oder zur Baubegleitung zu.
Gebäude - Energieausweis
Wie bei den Energieeffizientklassen der weißen Ware, informiert der Energiepass auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um einen "Spritfresser" handelt.
Für den Verkäufer und Vermieter ist der Energiepass ein Instrument, mit dem Sie ihre Interessenten von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Den Mietern und Käufern ermöglicht der Gebäude-Energieausweis einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf.
Gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV) muss für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Die Ausstellung von Energieausweisen ist demnach auch für Bestandsgebäude Pflicht.
Das heißt: Zieht ein Mieter aus, so muss dem Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden. Verkauft jemand seine Immobilie, so ist auch in diesem Fall dem Käufer ein Energiepass über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.
Ausstellung von Energieausweisen

Seit dem 1. Oktober 2008 sind Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Gleiches gilt auch für neu erstellte Gebäude oder Gebäude an denen Änderungen im Sinne der EnEV 2009 Anlage 3 Nummer 1 bis 6 vorgenommen, oder die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wurde.
- Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage.
Für bestehende Wohngebäude ab 1978 oder für alle „Nicht-Wohngebäude“ (Büro, Verwaltung, Sporthallen u.ä.) kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden.
- Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet.
Konkrete Vorschläge für eine Modernisierung bekommt der Eigentümer nur als Anlage zum Bedarfsausweis.
Gerne senden wir Ihnen kostenlos die ausführlichen Infos zum Gebäude-Energieausweis zu.

