Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Führerschein weg? Keine Panik!

Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 50 km/h müssen Autofahrer nun mit 2 bis 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Verkehrssünder haben ein Wahlrecht für den Antrittszeitpunkt eines Fahrverbotes. Der Autofahrer kann den Zeitpunkt der Vollstreckung des Fahrverbotes jetzt innerhalb von 4 Monaten selbst bestimmen. Dieses Wahlrecht setzt aber voraus, dass gegen den Betroffenen in den zurückliegenden 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde.

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Stephan Bester
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

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