Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Führerschein auf Probe

Als Führerscheinneuling sollten Sie lieber auf die Bremse treten.

Die Anforderungen beim Führerschein auf Probe sind strenger geworden. Die Probezeit dauert 2 Jahre, sie verlängert sich jedoch um weitere 2 Jahre, wenn sich der Führerscheininhaber in dieser Zeit im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt. Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwerere Ordnungswidrigkeiten wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muss auf eigene Kosten ein Aufbauseminar absolvieren. Gleiches gilt, wenn der Führerscheinneuling 2 leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde automatisch die Fahrerlaubnis.

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Stephan Bester
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

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