Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Bußgeldrahmen

Verstöße können teuer sein.

Informieren möchte ich Sie auch über einige Neuerungen im Bußgeldrecht.
So wurde beispielsweise der Bußgeldrahmen ausgedehnt. Die Untergrenze beträgt 5,00 € und die Obergrenze 1.000,00 €, bei Verstößen gegen die 0,5 Promille- Grenze und beim Fahren unter Drogeneinfluss sind sogar Bußen bis zu 1.500,00 € möglich.

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Stephan Bester
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

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