Kurzinfo Scheidung
Scheidungsvoraussetzungen
Das Familiengericht spricht die Scheidung nach einer sog. mündlichen Verhandlung, an dem beide Ehegatten teilnehmen, durch gerichtlichen Beschluss aus. Scheidungsgrund kann nur sein, wenn die Ehe gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip). Die Parteien haben sich innerlich entfremdet und ein Wiederherstellen der ehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht erwartet werden. Es muss für diese Diagnoseentscheidung des Familiengerichts einer der nachfolgenden Punkte vorliegen...
Die komplette Info über Scheidung finden Sie hier.
|
Unsere Anschrift
Hauptstraße 7
|
|
Ihr Ansprechpartner
zum Familienrecht
Susanne Schaperdot |
|
weitere Infos zum Familienrecht
Informationen Scheidung (PDF) |
