Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Kurzinfo Scheidung

Scheidungsvoraussetzungen

Das Familiengericht spricht die Scheidung nach einer sog. mündlichen Verhandlung, an dem beide Ehegatten teilnehmen, durch gerichtlichen Beschluss aus. Scheidungsgrund kann nur sein, wenn die Ehe gescheitert ist (Zerrüttungsprinzip). Die Parteien haben sich innerlich entfremdet und ein Wiederherstellen der ehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht erwartet werden. Es muss für diese Diagnoseentscheidung des Familiengerichts einer der nachfolgenden Punkte vorliegen...

Die komplette Info über Scheidung finden Sie hier.

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zum Familienrecht

Susanne Schaperdot
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht

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