Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Fahrverbot oder Führerscheinentzug

„Ich war zu schnell – muss ich jetzt zum Idiotentest?“

Oftmals wird mir die Frage gestellt, worin der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis besteht.
Bei einem Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen, man darf lediglich 1 bis 3 Monate lang keinen Gebrauch davon machen und keinerlei Kraftfahrzeuge steuern, also auch keine Mofas.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis aber muss nach Ablauf der Sperrfristen die Wiedererteilung beantragt werden. In vielen Fällen verknüpfen die Behörden die Wiedererteilung mit Auflagen für den Betroffenen. So wird generell das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (sogenannter "Idiotentest") des Antragstellers verlangt, wenn in bestimmten Konstellationen Alkohol oder andere Drogen zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.

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Stephan Bester
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