Rechtsanwalt Gelsenkirchen Bester, Schaperdot & Kollegen

Radarwarner

Lieber Tempo einhalten, anstatt versuchen zu schummeln.

Die Benutzung sogenannter Radarwarner ist inzwischen verboten. Das gilt ausdrücklich auch für das "betriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Es ist also nicht erforderlich, dass der Warner bei der Kontrolle auch tatsächlich eingeschaltet war. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen eine Geldbuße von 75,00 € und 4 Punkte. Zudem können die Geräte von der Polizei beschlagnahmt werden.

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Stephan Bester
Rechtsanwalt
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