Änderungsabnahmen §19/3 StVZO Fahrzeugänderungen, wie etwa der Austausch von Rädern und Auspuff oder das Ändern des Fahrwerkes, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach §19/3 StVZO von einem anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen werden. Ob Ihr Fahrzeugtuning gegebenenfalls eine ABE oder ein Teilegutachten erfordert, erfahren Sie bei unseren erfahrenen Prüfingenieuren. Gegebenenfalls führen wir eine etwaige Prüfung kompetent und schnell für Sie durch. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
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