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Oldtimerbegutachtung §23 StVZO

Als Besitzer eines Oldtimers besteht für Sie nicht länger die Notwendigkeit, ihr „Schätzchen“ der Standardbegutachtung des TÜVs zu unterziehen. Bei uns wird ihr Fahrzeug individuell und sorgfältig nach §23 StVZO begutachtet, so dass sie das H- bzw. das rote 07-Kennzeichnen erlangen können. Für eine positive Beurteilung der Oldtimer-Begutachtung sind der Originalzustand des Fahrzeugs und ein Alter von 30 Jahren zwei wichtige Kriterien. Jedoch haben wir auch die Möglichkeit durch authentische Änderungen aus dem Produktionszeitraums des Fahrzeugs, den Prüfbericht erfolgreich abzuschließen.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
 
Sa 09.00 - 12.00 Uhr