Wann und wo begutachten wir?
Im Falle eines Unfalls steht Ihnen an unserer Prüfstelle in Herne jederzeit ein Sachverständiger zur Verfügung, der ihnen ein Schadensgutachten erstellt. Wir bitten um eine entsprechende Terminvereinbarung. Selbstverständlich besichtigen wir ihr Fahrzeug, nach telefonischer Absprache, auch gerne bei ihnen zuhause oder in Ihrer Werkstatt.
Warum begutachten wir?
Die Beurteilung des Schadenausmaßes eines Verkehrsunfalls wird durch die elastischen Stoßfängereinheiten moderner Fahrzeuge immer schwieriger und für den Laien nahezu unmöglich. Da der Geschädigte grundsätzlich einen Nachweis für die Höhe des an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden erbringen muss, empfehlen wir, diesen Beweis durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sichern zu lassen.
Unsere Sachverständigen kalkulieren exakt den entstandenen Schaden nach Herstellerangaben und unseren Kalkulationssystemen. Ferner dokumentieren sie diesen durch entsprechende Fotos. Folgende Angaben sind im Schadensgutachten enthalten:
-Höhe der Reperaturkosten
-Wertminderung
-evtl. Wiederbeschaffungs- und Restwert
-erforderliche Reperaturdauer
-Wiederbeschaffungsdauer
-Nutzungsausfallentschädigung
Des Weiteren erfolgt eine Beurteilung, ob eine Instandsetzung innerhalb der so genannten „130% - Grenze“ noch möglich ist. Im Falle eines Integritätsinteresses des Geschädigten muss, laut BG, das Fahrzeug in diesem speziellen Fall noch sechs Monate lang genutzt werden.
Ihr Recht auf einen Sachverständigen
Jedem Geschädigten steht das Rech zu, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Auch wenn regulierende Versicherung dies oft bestreiten, sind die Kosten für den Sachverständigen – soweit kein Bagatellschaden vorliegt – Bestandteil des Schadens und müssen von der Versicherung des Schädigers getragen werden.
Öffnungszeiten
| Mo - Fr | 08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr |
| Sa | 09.00 - 12.00 Uhr |