Gasanlagen
Die Prüfung von Gasanlagen wird gesetzlich durch §41a StVZO geregelt. Dieser Paragraph legt Standardnormen für die Inbetriebnahme von Gasanlagen fest. Drei Untersuchungen sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung:
-Gasanlagenprüfung (GAP): Nach Reparaturen oder Unfällen muss eine Gasanlagenprüfung durchgeführt werden, um die Anlage auf entstandene Mängel hin zu überprüfen.
-Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Im Zuge der regelmäßigen Kfz- Hauptuntersuchung (HU) wird auch eine Gasanlagenprüfung durchgeführt, sofern die letzte GWP nicht maximal 12 Monate vor der aktuellen Hauptuntersuchung bereits absolviert wurde.
-Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DVGW: Eine Prüfung nach DVGW ist bei Freizeitfahrzeugen, wie etwa Wohn- und Reisemobilen, für die Installation, die Instandhaltung und den Betrieb einer Flüssiggasanlage vorgesehen. Gültig ist diese Untersuchung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 für 2 Jahre.
Öffnungszeiten
| Mo - Fr | 08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr |
| Sa | 09.00 - 12.00 Uhr |