Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfungen für Rohre und Kanalsysteme

Eigentümer eines Grundstückes haben Abwasserleitungen nach § 61a Abs. 3 und 4 LWG von einem Sachkundigen auf ihre Dichtheit prüfen zu lassen. Für privat verlegte Abwasserrohre gelten je nach Region (Wasserschutzgebiete, Trinkwassergewinnungsgebiete, Grundwasserschutzgebiet) unterschiedliche Fristen und Anforderungen, welche von den Kommunen oder Kanalnetzbetreibern festgesetzt werden.

Undichte Abwasserkanäle verschmutzen Grundwasser und Boden und bedeuten somit eine Gefährdung der Umwelt. Weiterhin können undichte Kanäle die Standsicherheit, die Betriebssicherheit und den Werterhalt der Immobilie reduzieren.

Wer führt Dichtheitsprüfungen durch?

Die starken Reglementierungen machen es notwendig, dass die Dichtheitsprüfungen nur von Fachfirmen durchgeführt werden dürfen, die über die entsprechend Zertifikate der Verwaltungsvorschrift verfügen. Undichtigkeiten können z. B. durch Risse, Wurzeldurchwuchs, undichte Muffen oder defekte Rückstauklappen entstehen. Die Prüfung muss mit einem Protokoll dokumentiert werden.

Anhand dieses Protokolls planen wir ein neues Rohrsystem für Ihr Grundstück. Je nach Art und Umfang der Beschädigungen ist auch eine Sanierung der bestehenden Rohre möglich.

Immer auf dem neuesten Stand zu sein ist uns wichtig. Deshalb haben wir die Sachkunde für die Sanierung und Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsleitungen gemäß § 61a, LWG, NRW.

Referenzen

Innungsmitglied

Wir sind ein eingetragener Meisterbetrieb und Mitglied der IHK Bochum und der HWK Dortmund.