Hallux valgus

Abb 1: Bei geringen Fehlstellungen kann eine Korrektur im Bereich des Köpfchens des 1. Mittelfußknochens erfolgen. Der Patient kann sofort vollbelasten.

Abb 2 und 3: Mässige Fehlstellungen können durch Korrekturen im Bereich der Mittelfußknochen erfolgen. Hier stehen "aufklappende" und "zuklappende" Verfahren zur Verfügung,
die der Chirurg in Abhängigkeit der Fußform wählt.
Bei einer Patientin war ein zusätzlicher Eingriff im Bereich der 2. Zehe notwendig. Die Entfernung des eingebrachten Drahtes wird von den Patienten in der Regel als nicht schmerzhaft
empfunden.

Abb 4: Bei schweren Fehlstellungen und Fehlstellung im Mittelfußgelenk, wird dieses in korrekter Stellung fixiert und hierüber die Fehlstellung korrigiert. Da dieses Gelenk im
gesunden Zustand kaum bewegt, wird die Versteifung hier im Alltag nicht bemerkt.
Synonyme:
Ballen-, Ballenzeh- und Großzehenballenentzündung
Der Hallux valgus ist eines der häufigsten Krankheitsbilder in der orthopädischen Praxis. Hierbei kommt es zu einer zunehmenden Fehlstellung der Großzehe im Bereich des
Grundgelenkes. Frauen sind 9fach höufiger betroffen als Männer.
Gründe für das Auftreten des Halluxes gibt es verschiedene. Am häufigsten ist der im Alter erworbene Hallux valgus, der häufig mit einer Spreizfußdeformität
verbunden ist. Als weitere Ursachen werden eine Schwäche der Fußbinnenmuskulatur, das Tragen von zu engem Schuhwerk und vererbliche Komponente diskutiert.
Die Beschwerden äußern sich durch den Druck des vorstehenden Großszehenballens im Schuh oder auch eine Fehlstellung der übrigen Zehen, da sie von der Großzehe
weggedrückt werden.
Am Anfang sollte stets die konservative Therapie mit Physiotherapie zur Kräftigung der Fußmuskulatur, Einlagenversorgung, Anpassung des Schuhwerkes und evtl. Nachtschienen stehen.
Sollte dies nicht zur Besserung führen, ist eine Operation möglich.
Vor einer Operation muß durch eine genaue klinische Untersuchung und anhand von im Stehen angefertigten Röntgenbildern des gesamten Fußes die Fehlstellung analysiert werden.
In Abhängigkeit vom Ausmaß der Fehlstellung und möglicher zugrunde liegender Erkrankungen des Fußes stehen verschiedene OP-Techniken zur Auswahl.
Allen ist gemeinsam, dass der Knochenvorsprung im Bereich des Großzehengrundgelenkes abgetragen wird und die verzogenen Sehnen und Bänder der Großzehe gelöst und in
korrigierter Stellung refixiert werden. Ein einfaches Abtragen des störenden Knochenvorsprunges führt jedoch zu keiner dauerhaften Besserung, da die Fehlstellung nicht korrigiert
ist.
Bei kleinen Abweichungen kann die Korrektur körperfern im Bereich des Großzehengrundgelenkes erfolgen (sogenannte Chevron-OP). Hierbei wird die Gelenkfläche des
Mittelfußssknochens nach außen verschoben, so dass die Großzehe wieder korrekt über dem Knochen balanciert steht.
Bei größeren Fehlstellungen muß die Operation körpernäher erfolgen und wird im Bereich des Schaftes oder der Basis des Mittelfußknochens durchgeführt.
Nach diesen Operationen, die in der Regel ambulant durchgef/uuml;hrt werden können, kann der Patient in der Regel den operierten Fuß normal belasten, muß aber für die
Dauer von ca. 6 Wochen einen speziellen Schuh tragen, um den heilenden Knochen nicht zu sehr zu belasten.
Sehr ausgeprägte Fehlstellungen werden im Bereich des Gelenkes zwischen dem Mittelfußknochen und der Fußwurzel korrigiert. Dieses Gelenk bewegt normalerweise kaum, kommt es
hier zu einer zu starken Beweglichkeit, kommt es zur Fehlstellung der Großzehe und es treten häufig Schmerzen unter den Mittelfußknochen auf, da der 1. Strahl die Last des
Körpers nicht mehr ausreichend mit übernimmt.
In diesen Fällen wird dieses Gelenk versteift, welches jedoch fär das Gehen und Laufen kaum Auswirkungen hat. Nach diesem Eingriff ist in vielen Fällen eine volle Belastung
des Fußes nicht sinnvoll, um die Knochenheilung nicht zu gefährden. In einigen Fällen kann der Hallux valgus Ausdruck eines Plattfußes sein, in diesem Fall muss dieser
korrigiert werden.
Neben der Operation der Großzehe können bei einer Hallux valgus OP weitere OP-Schritte an den Kleinzehen notwendig sein, wie z. B. eine Verkürzung der Mittelfußknochen.
Dies ist jeweils individuell bei jedem Patienten zu beurteilen und kann nur nach einer genauen orthopädischen Untersuchung festgelegt werden.
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