Geschäftsordnung für das Muskuloskeletale Zentrum der Diakonischen Krankenhäuser Hannover
§ 1 Ziele des Zentrums
Ziel des Zentrums ist die Bündelung der verschiedenen Aktivitäten der beteiligten Kliniken auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie zur
Etablierung eines überregionalen Kompetenzzentrums zur Behandlung orthopädischer und unfall-chirurgischer Erkrankungen bzw. Verletzungen.
Hierbei sollen den Patienten alle gängigen Therapieverfahren bei gleichzeitiger effizienter Ressourcenauslastung angeboten werden können.
§ 2 Rechtliche Bedeutung und Zweck der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Muskuloskeletalen Zentrums der Diakonischen Krankenhäuser Hannover regelt die Angelegenheiten des Zentrums, soweit sie nicht bereits
durch die Satzungen der drei Häuser und anderer Regelungen sowie die Bestimmungen der Chefarztverträge der beteiligten Ärzte geregelt sind.
Insbesondere regelt die Geschäftsordnung die Modalitäten zur Zentrumsleitung sowie zur Weiterbildung.
§ 3 Gliederung des Zentrums für Orthopädie und Traumatologie
Am Zentrum für Orthopädie und Traumatologie der Diakonischen Krankenhäuser Hannover sind folgende Kliniken beteiligt:
- Orthopädische Klinik 1, Annastift
- Orthopädische Klinik 3, Annastift
- Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Friederikenstift
- Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, Henriettenstiftung
- Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie, Friederikenstift
Im Bedarfsfall können alle anderen Abteilungen der drei Krankenhäuser hinzugezogen werden. Nach der Besetzung des leitenden Arztes der Klinik II im
Annastift und nach der Klärung der Zusammenarbeit mit der MHH wird angestrebt, diese Klinik ebenfalls mit in das Zentrum einzubeziehen.
§ 4 Leitung des Muskuloskeletalen Zentrums
Die Chefärzte der beteiligten Kliniken bilden die Zentrumsleitung. Ein Mitglied der Zentrumsleitung wird als Koordinator der Zentrumsleitung gewählt. Ein
weiteres Mitglied wird als Stellvertreter des Koordinators bestimmt. Die Amtszeit beträgt jeweils ein Jahr. Danach ist Wiederwahl möglich.
Bei Angelegenheiten der Weiterbildung und Dienstgestaltung sowie sonstigen Angelegenheiten können die leitenden Pflegedienstkräfte sowie weitere ärztliche
Vertreter zu den Sitzungen der Zentrumsleitung eingeladen werden, sie haben dort beratende Funktion.
Die Zentrumsleitung tritt in der Regel vierteljährlich zusammen. Zusätzliche Sitzungen erfolgen auf Wunsch der Vorstände der Häuser, eines Mitglieds
der Zentrumsleitung oder aus einem anderen besonderen Anlass.
Zur Sitzung lädt der Koordinator der Zentrumsleitung nach Terminabstimmung rechtzeitig ein, wobei er auch das Sitzungsprotokoll führt. Eine Kopie des
Sitzungsprotokolls erhalten die Verwaltungsdirektoren und die ärztlichen Direktoren der Häuser zur Kenntnisnahme.
§ 5 Entscheidungen der Zentrumsleitung
Entscheidungen der Zentrumsleitung werden einstimmig gefällt.
§ 6 Aufgaben des Koordinators der Zentrumsleitung
Der Koordinator der Zentrumsleitung vertritt das Muskuloskeletale Zentrum in klinikübergreifenden, ärztlichen und verwaltungsmäßigen Belangen nach
außen. Er organisiert und überwacht die Durchführung von Beschlüssen der Zentrumsleitung.
§ 7 Weiterentwicklung des Zentrums für Orthopädie und Traumatologie
Alle beteiligten Klinken halten bereits in unterschiedlicher Gewichtung sowohl diagnostische, konservative als auch operative Kapazitäten zur Therapie von
orthopädischen und unfallchirurgischen Erkrankungen bzw. Verletzungen vor.
Sofern in den beteiligten Häusern diesbezüglich die Einrichtung neuer Kapazitäten und/oder neuer Therapiemöglichkeiten geplant wird, ist die
gesamte Zentrumsleitung hiervon zeitnah in Kenntnis zu setzen, um eine effiziente und koordinierte Weiterentwicklung des Muskuloskeletalen Zentrums zu gewährleisten.
§ 8 Gemeinsame Weiterbildung
Zur Weiterbildung der ärztlichen Mitarbeiter zum "Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie" wird eine regelmäßige Rotation der
Mitarbeiter stattfinden.
Die Vergütungsgestaltung der Mitarbeiter wird hierbei durch einen gesonderten Vertrag der beteiligten Häuser geregelt.
Die Vorstände der beteiligten Kliniken haben diese Geschäftsordnung mit Wirkung zum 01.04.2006 erlassen.
Hannover, den 01.04.2006
| R. Reimann | B. Juhnke |
| Pastor und Vorsteher Friederikenstift | Verwaltungsdirektor Friederikenstift |
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| D. Zinßer | K. H. Wilhelm |
| Pastor und Vorsteher Landessuperintendent a. D. Henriettenstiftung | Verwaltungsdirektor Henriettenstiftung |
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| G. Szagun | K. H. Walter |
| Pastor und Vorsteher Annastift | Verwaltungsdirektor Annastift |
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