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Otte &aml; Klein GmbH & Co. KG - Stuckateurbetrieb

Dünnschichtputz

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Neue Bauweisen erfordern neue Baustoffsysteme. So haben die in den letzten Jahren verstärkt auf den Markt gelangten, planebenen Putzgründe wie Planziegel und ähnliches zur Entwicklung neuer Beschichtungs­systeme geführt.
Bei ordnungsgemäßer Ausführung, in Hinsicht auf Maßtoleranzen, können vermehrt Dünnlagenputze zum Einsatz kommen.

Der Dünnschichtputz ist ein spezieller Unterputz auf Kalk Zement oder Gipsbasis, der teilweise auch einschichtig, als Grund- und/oder Deckputz ausgeführt werden kann. Im Gegensatz zu den genormten, einlagigen Unterputzen mit Mindestputzstärken von 10 mm, wird der Dünnschichtputz einlagig mit einer Putzdicke von 3-5 mm ausgeführt.

Voraussetzung für Dünnschichtputz sind planebene Wände und Decken. Auf schwach oder nicht saugenden Untergründen ist eine Unter­grund­vor­be­handlung mit geeigneter Haftbrücke erforderlich. Als Untergrund eignen sich nur planebene Flächen wie z. B. Planblocksteine, Beton und ähnliches.

Der Untergrund muss von überstehenden Mauermörtel und Zementsteinläufern (Beton­nasen) frei sein. Ausbrüche und offene Fugen über 3 mm Breite müssen vor dem Auftrag des Dünnschichtputzes fachgerecht geschlossen werden. Es ist ein gleichmäßig saugender Putzgrund erforderlich.
Bei Verwendung von gipshaltigen Dünnschichtputzen darf die Restfeuchtigkeit von Beton­unter­gründen 2.5 Masse-% (Gewichtsprozent) nicht überschreiten.

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