Neuregelung der Pflegestufen

 

Ab 2017 werden die alten 3 Pflegestufen (+ Stufe 0) von 5 Pflegegraden abgelöst. Das neue Pflegestärkungsgesetz II sorgt dafür, dass Demenzkranke und körperlich Pflegebedürftige mit vergleichbarem Pflegeaufwand Anspruch auf die gleichen Leistungen ihrer Pflegekasse haben. Der Bedarf wird nicht mehr nach dem Zeitbedarf, sondern nach dem Grad der Selbständigkeit bemessen.

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad:

Pflegestufe (alt)Pflegegrad (NEU)
02
12
1 mit beeinträchtigter Alltagskompetenz3
23
2 mit beeinträchtigter Alltagskompetenz3
34
3 mit beeinträchtigter Alltagskompetenz5

Pflegegeld:

PflegegradPflegegeld in EUR pro Monat
10
2316
3545
4728
5901

Pflegesachleistungen:

PflegegradPflegesachleistungen in EUR
1125
2689
31298
41612
51995

Ferner stehen Pflegebedürftigen u.a. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu. Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse. Es gilt, dass die häusliche Pflege innerhalb des Sozialversicherungssystems stärker gefördert werden soll.