Sicherung und Sanierung kontaminierter Standorte
Sämtliche Mitarbeiter verfügen über fundiertes Fachwissen
und können alle Nachweise über die gesetzlichen
Qualifikationen für Sanierungsarbeiten erbringen.
Die nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 1.1, G 1.2, G26 sowie G 40 werden lückenlos durchgefüt.
Der Maschinen- und Gerätepark ist durch unabhängige Überprüfung und Überwachung auf dem neusten Stand der Technik.
Die nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 1.1, G 1.2, G26 sowie G 40 werden lückenlos durchgefüt.
Der Maschinen- und Gerätepark ist durch unabhängige Überprüfung und Überwachung auf dem neusten Stand der Technik.