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Sicherung und Sanierung kontaminierter Standorte

Sämtliche Mitarbeiter verfügen über fundiertes Fachwissen und können alle Nachweise über die gesetzlichen Qualifikationen für Sanierungsarbeiten erbringen.

Die nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 1.1, G 1.2, G26 sowie G 40 werden lückenlos durchgefüt.

Der Maschinen- und Gerätepark ist durch unabhängige Überprüfung und Überwachung auf dem neusten Stand der Technik.