Tankstilllegung & Tankdemontage
Sachverständigenabnahme & DemontageSollte Ihr Tank oder ihr Leichtflüssigkeitsabscheider durch Alterung die sicherungstechnischen Anforderungen nicht mehr erfüllen oder eine Umstellung der Energieart stattgefunden haben, ist eine Demontage des Tanks/Abscheiders notwendig. Für die Demontage eines Tanks/Abscheiders schreibt der Gesetzgeber vor, diese von einem nach § 19 i WHG zertifizierten Unternehmen ausführen zu lassen. An diesem Punkt kommt die Nadermann und Martin GmbH ins Spiel. Von der Restentleerung über die Reinigung, bis hin zur Abnahme und dem Abtransport ihres Tanks oder Leichtflüssigkeitsabscheiders – wir können Ihnen alles aus einer Hand anbieten! Die Abnahme durch einen Sachverständigen, den wir seit Jahren als unseren persönlichen Ansprechpartner nennen dürfen ist selbstverständlich ebenfalls garantiert. |

