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Der Vermittlungsgutschein

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld „I” beziehen und mindestens seit 2 Monaten arbeitslos sind, haben einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins durch ihre Agentur für Arbeit.14:13 19.03.2009

Bezieher von Arbeitslosengeld „II” können bei Ihrer Arge oder kommunalen Einrichtung einen Vermittlungsgutschein formlos per Telefon, Fax oder per eMail, unter Angabe Ihrer Kundennummer, anfordern.

Ringbuch

Diesen Gutschein können Sie bei uns einlösen. Wir rechnen dann unsere Leistungen direkt mit der zuständigen Behörde ab.

Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur beantragen