Erbschafts- und Schenkungssteuer
Wird eine Schenkung rechtzeitig geplant, können erhebliche zukünftige steuerliche Belastungen ermieden werden.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Sie dahingehend individuell und umfassend zu beraten und gehen dabei auf Ihre persönlichen Verhältnisse und Vorstellungen ein, sowohl beim Schenker, als auch beim Beschenkten. Wir helfen Ihnen bei der steuerlichen Übertragung Ihres Vermögens und gestalten diese so, dass sowohl beim Vermögensübergeber als auch beim Vermögensübernehmer ein optimales steuerliches Ergebnis erreicht wird.
Im Falle einer Erbschaft kümmern wir uns um die Bewertung des geerbten Vermögens und errechnen die anfallende Erbschaftsteuer, unter der Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse, der erbschaftsteuerlichen Steuerklasse und der persönlich zustehenden Freibeträge. Diese Ergebnisse werden dann in der Erklärung zusammengefasst.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 13.00 Uhr
(außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung)
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