Unser Servicebüro

Sie wünschen ein Beratungsgespräch zu allen relevanten Themen rund um die letzte Ruhestätte in persönlicher Atmosphäre?
Unser Axel Böckenhüser steht Ihnen als erfahrener Gärtnermeister in unserem Servicebüro an der Cranger Straße 51a, direkt am Zugangsbereich zum Hauptfriedhof mit seiner langjährigen Erfahrung umfassend zur Seite.
Individuell auf Sie und Ihr Anliegen abgestimmt legen wir dabei besonders großen Wert auf Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen.

 

Öffnungszeiten unseres Servicebüros:

Montag - Freitag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr


Es ist ratsam, sich schon zu Lebzeiten mit den Themen Tod und Beisetzung zu beschäftigen. Rationalität hilft Entscheidungen zu treffen, die überdacht sind und Zeit benötigen. Sprechen Sie über den Tod – mit Ihrer Familie, Ihren Freunden und gerne auch mit uns. Wir begleiten Sie auf diesem Weg. In Bestattungsfragen beraten wir Sie gerne unter Berücksichtigung des Bestatters Ihres Vertrauens.

Wir arbeiten entweder mit dem Bestatter Ihres Vertrauens zusammen oder suchen auf Basis von Solidität, Qualität und Preiswürdigkeit nach bestem Gewissen den in Ihrem Sinne passenden Partner für Sie aus. Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne umfassend in unserem Stammbetrieb an der Haunerfeldstraße 84 in Gelsenkirchen-Buer.

Auch zu Fragen der Gartenpflege und Bepflanzung finden Sie hier kompetente Fachberatung – kostenlos!

Unser Beratungsangebot in unserem Servicebüro umfasst u.a.:

  • Vorsorgeversicherungen
  • Nachlassregelungen zur Beisetzung, zur Grabpflege und für ein evtl. Denkmal
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Fragen zur Friedhofsordnung
  • Friedhofsgebühren und Nebenkosten
  • Finanzierung der Bestattung, der Grabanlage und des Denkmals
  • Ermöglichung der Beisetzung durch einen Bestatter Ihres Vertrauens oder unserer Wahl
  • Trauerfloristik
  • Bestattungsmöglichkeiten wie: Einzelgrab, Wahlgrab (Gruft) oder HERZ Erinnerungsgarten
  • Auswahl bzw. Kauf einer Grabanlage (Wahlgrab] ohne aktuellen Sterbefall
  • Verkleinerung oder Vergrößerung der alten Wahlgrabstätte
  • Umnutzung der vorhandenen Wahlgrabstätte für vier Urnenbeisetzungen je Stelle
  • Auslieferung von Blumenarrangements zu besonderen Gedenktagen zur Grabstätte
  • Drucksachen und Zeitungsanzeigen
  • Gestaltung der Grabanlage: Denkmal, Laterne, Vase, gärtnerische Gestaltung der Erstanlage, jahreszeitliche Ausschmückungen
  • Regelmäßige Pflege und Dauergrabpflegeverträge
  • Allgemeinse Beratung und Information zur Nutzung der Ruhestätte

 

1970 gegründet - seit fast 5 Jahrzenten

 

Informationen zur Dauergrabpflege:

  1. Folgende Leistungen können Sie im Dauergrabpflegevertrag schriftlich mit uns vereinbaren (für alle Grabarten außer Einzelgrab):
    • Gärtnerische Anlage der Grabstätte
    • Erneuerung einer Dauerbepflanzung in zu vereinbarenden Abständen
    • Laufende gärtnerische Betreuung, also Grabpflege wie Säubern der Grabfläche, Schnitt der Pflanzen, Erhaltungsgießen
    • Jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstblumen
    • Winterliche Ausschmückung mit winterlichem Schmuckreisig und Tannengrün
    • Erneuerung nach Sinkschäden
    • Vor- und Nachbereitung bei weiteren Bestattungen

      Sie können auch individuelle Wünsche (wie Blumen zum Geburts- oder Namenstag zur Grabstätte liefern lassen) äußern. Alle Leistungen werden für Sie nach den örtlichen Bedingungen und bestehenden Vorschriften exakt ausgeführt.

  2. Der Dauergrabpflegevertrag wird in der Regel für 5 bis zu 30 Jahren abgeschlossen. Hierbei ist die Dauer des Grabnutzungsrechtes zu beachten. Bei der Betrachtung des Grabnutzungsrechtes sollte man grundsätzlich beachten, dass sich ein Reihengrab nach Ablauf des Nutzungsrechtes (25 Jahre) nicht wiedererwerben lässt. Ein Wahlgrab, das zunächst auf 30 Jahre gekauft wird, kann in Fünfjahresschritten wieder erworben werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit beträgt 25 Jahre.

  3. Die Kosten für die gesamte Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Berechnung erfolgt nach den Preisverhältnissen bei Vertragsabschluss zum aktuellen Preis. Bsp.: Bei Jahresleistungen von EUR 267,61 und einer Laufzeit von 10 Jahren werden EUR 267,61 × 10 vorausbezahlt. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 6 % der Vertragssumme (s. Abs. 7). Hierfür wird auch die jeweilige Kontrolle von neutraler Stelle wahrgenommen.

  4. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an die FRIEDHOFSGÄRTNER GELSENKIRCHEN e.G. ("F.G.G.", die Treuhandstelle), die die Vertragssumme treuhänderisch innerhalb des Raiffeisenverbandes verwaltet.

 
Wir sind Gründungsmitglied!

 

 

 

  • 5. Die Treuhandstelle legt die Vertragssumme so sicher und rentabel wie möglich an; die Zinsen des Kapitals werden, soweit sie nicht für Verwaltungskosten (z.B. Kontrollen an der Grabstätte) benötigt werden, dem einzelnen Vertrag anteilig gutgeschrieben.

  • 6. Diese Gutschriften (Zinsen und Zinseszinsen) werden zum Ausgleich der laufenden Kaufkraftänderungen (Inflationsausgleich) verwendet, so dass, wenn kein außergewöhnlicher Währungszusammenbruch erfolgt, die volle vereinbarte Leistung über die vereinbarte Vertragsdauer erbracht werden kann.

  • 7. Eine bei Vertragsabschluss erhobene Abschlussgebühr (6 % der Gesamtkosten) dient der Abdeckung der Kosten, die anlässlich des Vertragsabschlusses entstehen, insbesondere für Registrierung, Bestätigung, Inkasso, sachliche und steuerliche Prüfung, Kapitalanlage, etc.

  • 8. Die Friedhofsgärtnergenossenschaft (Logo FGG) überträgt die Überwachung und Qualitätskontrolle einem versierten neutralen Fachmann der ausgeführten Dienstleistungen der Firma Herz.