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Allgemeine Geschäftsbedingungen

– der Providus Dienstleistungen eK, Am Feldbusch 82, 45889 Gelsenkirchen
im folgenden „providus Dienstleistungen“ genannt –

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der providus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Dienstleistungen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der providus Dienstleistungen und den Personen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „Auftraggeber" genannt).

2. Abweichungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen dazu bevollmächtigten Mitarbeiter. Mitarbeiter, die nicht kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht zu abweichenden Vereinbarungen berechtigt sind, bedürfen hierzu einer ausdrücklichen Vollmacht.

3. Soweit die providus Dienstleistungen dem Auftraggeber nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern sich der Auftraggeber von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.

§ 2 Änderungsvorbehalt - Änderung der Listenpreise und der AGB

1. Die providus Dienstleistungen ist berechtigt, im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (Nutzungs-, Dienstleistungs-  und Servicevertrag) Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese einer Veränderung der allgemein für den Auftraggeber der providus Dienstleistungen mit vergleichbaren Vertragsverhältnissen geltenden Listenpreise folgen und angemessen sind. Angemessen ist eine Preisanpassung, wenn sie nicht außer Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte steht. Dies wird vermutet, wenn sie sich im Rahmen der Veränderung des von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten harmonisierten Verbraucherpreisindex bewegt.

Die Preisanpassung wird frühestens vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Auftraggeber wirksam. Bei Erhöhung des Preises über den Rahmen der Veränderung des harmonisierten Verbraucherpreisindexes hinaus kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende nach Zugang der Erklärung kündigen.

2. Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die providus Dienstleistungen wird die jeweilige Neufassung Vertragsinhalt, wenn die providus Dienstleistungen die Änderungen dem Auftraggeber in Textform und unter Hinweis auf Möglichkeit und Frist des Widerspruchs mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats widerspricht.

§ 3 Haftung/Schadensersatz der providus Dienstleistungen

1. Die providus Dienstleistungen haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Mit Ausnahme vorsätzlichen Verhaltens haftet die providus Dienstleistungen nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle und/oder Betriebsunterbrechungen beim Auftraggeber oder dessen Kunden. Unberührt hiervon bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verletzungen von Leben, Leib und Gesundheit.

2. Wenn der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und hat die providus Dienstleistungen diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haftet die providus Dienstleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt werdende Betriebsgeheimnisse einschließlich solcher Daten, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht des Auftraggebers unterliegen, vertraulich zu behandeln.

2. Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden im Rahmen der Vorschriften des BDSG elektronisch gespeichert. Die providus  Dienstleistungen gewährleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG sowie des TDDSG.

§ 5 Leistung und Fakturierung durch Dritte

1. Die providus Dienstleistungen ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.

2. Die providus Dienstleistungen ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit dieser verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

§ 6 Sonstiges

1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der providus Dienstleistungen.

3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Gelsenkirchen.

4. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. Darüber hinaus haben mündliche Nebenabreden nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die mangelhafte Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.